Gesuche
Entscheidungsgrundlage
Die Spendenpolitik des ANNE FRANK FONDS richtet sich nach den Vorgaben von Otto Frank und der Entscheidungsfindung im Stiftungsrat. Letztere orientiert sich an Otto Franks letztem Willen, Anne Franks Tagebuch und einer zeitgemässen Diskussion über Ethik, Auftrag und Spendenfokus in einzelnen Jahren sowie Budget.
Gesuche müssen schriftlich (per Post oder E-Mail) an den AFF gesendet werden und Folgendes enthalten:
- Projektbeschrieb
- Finanzierungsplan
- Budget
- Auskunft über weitere Gesuche in gleicher Angelegenheit
- Informationen über AntragsstellerIn und/oder Institution
Um eine grösstmögliche Bandbreite an Gesuchen zu ermöglichen, verzichtet der AFF bewusst auf ein Antragsformular.
Anhand folgendem Kriterienkatalog kann überprüft werden, ob ein Gesuch den Vorgaben entspricht. Gefördert werden, können Projekte mit folgendem Fokus:
- Friedensförderung
- Völkerverbindung über kulturelle, religiöse und ethnische Barrieren hinweg
- Aufklärung von Kindern und Jugendlichen
- Bekämpfung von Rassismus, Vorurteilen und Gewalt
- Frauen- und Kinderrechte
- Flüchtlingshilfe
- Holocaustüberlebende
Der Stiftungsrat teilt in der Regel Entscheide innerhalb von 4 – 6 Wochen nach Eingang des Gesuchs ohne Begründungen mit. Der ANNE FRANK FONDS macht keine Angaben zu Förderbeträgen. Diese variieren je nach Projekt und Gesuchsteller.
ANNE FRANK FONDS
Steinengraben 18
CH-4051 Basel
Telefon +41 (0)61 274 11 74
Fax +41 (0)61 274 11 75
info@annefrank.ch


